Impressum – Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8, A-1010 Wien
Tel. 050 11 50-0 (international: +43 50 11 50-0)
E-Mail: post(at)bmeia.gv.at
Infomaster (inkl. Open Data): Abteilung Presse und Information
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E-Mail: abti3(at)bmeia.gv.at
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Technische Umsetzung: World-Direct
Rechtliche Hinweise
Die Webseiten des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) und der österreichischen Vertretungsbehörden sollen den Zugang der Öffentlichkeit zu Information betreffend die Aufgabenbereiche des Ministeriums vereinfachen. Sie dienen jedoch nicht der rechtlichen Beratung, dafür sollte immer ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden.
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Das BMEIA kann nicht gewährleisten, dass die online abrufbare Fassung eines Dokuments genau der amtlichen Fassung entspricht. Nur Rechtsakte der Republik Österreich, die in gesetzlich vorgegebener Weise im „Bundesgesetzblatt der Republik Österreich“ veröffentlicht werden, sind verbindlich.
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Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bietet dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken des Ressorts folgende Möglichkeit zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse der Posteingangsstelle post(at)bmeia.gv.at
- Postalische Zusendung an die Posteingangsstelle des Bundesministeriums oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Posteingangsstelle:
Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
Posteingangsstelle
Minoritenplatz 8
1010 Wien
Der/Die SachbearbeiterIn prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine/ihre Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert.“ mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden.„
Amtssignatur Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumenten diese Bildmarke.
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