VERFAHRENSABLAUF
Vermögenentschädigung und NaturalrestitutionGrundprinzipien der Tätigkeit des Allgemeinen Entschädigungsfonds waren: im juristischen Sinne Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln, erleichterte Beweisstandards anwenden, die Arbeitsprozesse transparent gestalten und nicht zuletzt den AntragstellerInnen umfassende Informationen über ihre Ansprüche zur Verfügung stellen. Diese Grundprinzipien wurden im Verfahrensablauf vor dem Antragskomitee für Vermögensentschädigung und vor der Schiedsinstanz für Naturalrestitution berücksichtigt.