ANTRAGSKOMITEE VERMÖGENSENTSCHÄDIGUNG
Der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus wurde 2001 auf Basis des Washingtoner Abkommens eingerichtet. Das Ziel war eine umfassende Lösung offener Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus entstanden sind.
Der Fonds hatte die Aufgabe, Österreichs moralische Verantwortung für Vermögensverluste, die Opfer des NS-Regimes zwischen 1938 und 1945 in Österreich erlitten haben, durch freiwillige Leistungen anzuerkennen. Dies betraf Verluste, die bislang von früheren österreichischen Rückstellungs- oder Entschädigungsmaßnahmen nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt worden waren.
Die Leistungen orientierten sich an den individuell festgestellten Vermögensverlusten und erfolgten im Verhältnis zur verfügbaren Gesamtsumme (pro-rata-Zahlungen). Ein unabhängiges, international besetztes Antragskomitee hat die 20.702 Anträge mit rund 150.000 Einzelforderungen entschieden. Rund 25.000 NS-Opfer oder deren ErbInnen erhielten Entschädigungszahlungen – in Summe rund 215 Millionen US-Dollar.
Der Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus gibt einen Einblick in eines der größten Entschädigungsprojekte der Zweiten Republik: Allgemeiner Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus (Hrsg.), Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds, Wien 2020.
Das Antragskomitee des Allgemeinen Entschädigungsfonds (v.l.n.r.): Kurt Hofmann (2020 verstorben), Sir Franklin Berman, G. Jonathan Greenwald. Das Antragskomitee wurde nach Erfüllung seiner Aufgaben 2017 aufgelöst.
© Oben: Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik, Österreichische Nationalbibliothek/Bildarchiv. Unten: Facultas Verlag; Nationalfonds/Nikolaij Kreinjobst