SCHIEDSINSTANZ FÜR NATURALRESTITUTION
Die aufgrund des Washingtoner Abkommens 2001 beim Allgemeinen Entschädigungsfonds eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution konnte die Rückstellung von Liegenschaften und Superädifikaten bzw. von beweglichen Vermögenswerten jüdischer Gemeinschaftsorganisationen empfehlen, wenn diese zwischen 1938 und 1945 entzogen worden waren und am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen.
War die Forderung auf Rückstellung nach 1945 bereits von österreichischen Gerichten oder Verwaltungsbehörden entschieden oder einvernehmlich geregelt worden, konnte die Schiedsinstanz nur dann eine Naturalrestitution empfehlen, wenn sie der Ansicht war, dass eine solche frühere Maßnahme „extrem ungerecht“ gewesen war.
Die Schiedsinstanz hat insgesamt 1.582 Entscheidungen getroffen.
Die Entscheidungen sind in einer deutsch- und englischsprachigen Datenbank auf der Website des Entschädigungsfonds anonymisiert veröffentlicht. Seit 2008 werden die Entscheidungen der Schiedsinstanz auch in einer zweisprachigen Reihe in Buchform publiziert.
Topographische Verteilung der beantragten Liegenschaften nach Katastralgemeinden, online abrufbar unter https://maps.nationalfonds.org/sigis
Band 7 und Band 8 der Buchreihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Natural-restitution“
© Oben: Eine zur Naturalrestitution empfohlene Liegenschaft im ersten Wiener Gemeindebezirk im Jahr 1939, Österreichische Nationalbibliothek/Bildarchiv Austria. Unten rechts: facultas/wuv